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Heilpraktikerhinweis

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin (Psychotherapie)
Die Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde im Gebiet der Psychotherapie wurde am 16.12.2015 beim Gesundheitsamt Düsseldorf, Kölner Str.180, in 40227 Düsseldorf ausgestellt.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Praxis: Kreis Wesel, Der Landrat, Fachdienst 53, Gesundheitswesen
Kontakt: Gesundheitsamt Moers, Mühlenstr. 9-11, 47441 Moers, Tel.: 0281 202 1111

Berufsverbandsmitglied: Europäischer Verband für Naturheilkunde, Wiesbadener Str. 67, 47138 Duisburg
Homepage: www.euro-naturheilkunde.de // E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Berufliche Regelungen durch Heilpraktikergesetz (HPG), 1. Durchführungsverordnung für Heilpraktiker und die Berufsordnung für Heilpraktiker. Informationen über berufsrechtliche Regelungen erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Heilkundliche Tätigkeit befreit von der Umsatzsteuer gemäß §4Nr.14 UStG Steuernummer:119/5061/1869 beim Finanzamt Moers.

Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Grundsätzlich soll bei den Informationen und Angeboten auf meinen Internet-Seiten nicht der Eindruck erweckt werden, dass dabei ein Heilversprechen zugrunde liegt. Ebenso wenig kann aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.

Ich weise außerdem ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt der Seiten ausschließlich zu Informationswecken bestimmt ist. Er darf nicht zur Erstellung eigener Diagnosen oder für die Auswahl bzw. Anwendung eigener Behandlungsmethoden verwendet werden. Die Informationen stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte und Heilpraktiker dar.

Es kann keinerlei Haftung für Ansprüche übernommen werden, die aus dieser Internet-Veröffentlichung erwachsen könnten.
Aus rechtlichen Gründen muss an dieser Stelle ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass es sich bei manchen, den hier vorgestellten Behandlungsmethoden um Therapieverfahren, die nicht unbedingt zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die Schulmedizin gehören. Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen der vorgestellten Therapieverfahren beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Therapierichtung selbst.


Behandlungsgrundlagen:


Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG.
Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, so wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.
Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart.
Die Vergütungshöhen der jeweiligen Behandlungsformen/Anwendungen sind auf der meiner Internetseite unter der Rubrik „Preise“ zu sehen. Diese sind vereinbart anzusehen.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

Für gesetzliche Krankenkassen sieht die Reichsversicherungsordnung keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen vor. Es ist aber bei einigen gesetzlichen Krankenkassen in besonderen Ausnahmefällen auch eine Erstattung der psychotherapeutischen Leistungen beim Heilpraktiker (Psychotherapie) zu erwarten.

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der heutigen Zeit in der Regel die Honoraransprüche der Heilpraktiker (Psychotherapie), soweit die individuellen Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen. Jedoch versuchen einige Privatkassen die gegebene "medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung" anzuzweifeln und verweigern somit zunächst die Erstattung. Es gibt inzwischen ein Gerichtsurteil, das diese Praxis für unzulässig erklärt.
Auch einige Beihilfestellen (Bundesbahn, Post, Zoll usw..) erstatten bestimmte Leistungen, aber die Kataloge sind recht unterschiedlich und werden weiter eingeschränkt.
Am Besten lässt man sich von seiner privaten Versicherung oder der Beihilfestelle eine Liste der erstattungsfähigen Leistungen aushändigen. Das wird zwar nicht gerne gemacht, verhindert aber unliebsame Überraschungen nach Einreichung der Rechnung.

Im Zuge immer stärkerer Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen kann eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese Versicherungen gibt es mit verschiedenen Leistungsangeboten schon zu günstigen Bedingungen. Sie sehen in der Regel die (Teil-)Erstattung von Heilpraktikerleistungen, somit auch die der Heilpraktiker (Psychotherapie), vor.

Als Berechnungshilfe dient dem Heilpraktiker die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt. Da seit 1985 keine Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr erfolgte werden fast immer die dort genannten Höchstsätze berechnet und gesonderte Vereinbarungen getroffen.

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